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   BVerwG, 14.07.1961 - VIII B 162.60   

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https://dejure.org/1961,3514
BVerwG, 14.07.1961 - VIII B 162.60 (https://dejure.org/1961,3514)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.1961 - VIII B 162.60 (https://dejure.org/1961,3514)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 1961 - VIII B 162.60 (https://dejure.org/1961,3514)
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  • BVerwG, 09.10.1957 - V C 524.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1961 - VIII B 162.60
    Die vom Kläger bezeichneten Urteile des Bundesverwaltungsgerichtsvom 24. September 1954 - BVerwG IV C 031.54 -, 27. September 1957 - BVerwG V C 496.56 -, 9. Oktober 1957 - BVerwG V C 524.56 - und27. Januar 1960 - BVerwG VIII C 337.59 - ergeben keine Abweichung, auf der das mit der Revision anzufechtende Urteil beruht.

    Ergänzend wurde in demUrteil vom 9. Oktober 1957 - BVerwG V C 524.56 -, DÖV 1958 S. 118, entschieden, daß die bloße - möglicherweise irrtümliche - Annahme, sich in einer Zwangslage zu befinden, unter dem Gesichtspunkt der subjektiven Gefährdung zur Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling führen könne, wenn sich die Lage objektiv in der Person des Betroffenen bereits verschärft und in bezug auf ihn in irgendwie bedrohlicher Weise zugespitzt hat und wenn auch ein besonnener Bewohner der SBZ bei verständiger Betrachtung in der gleichen Lage wie der Betroffene in der Flucht den einzigen zumutbaren Ausweg gesehen hätte.

  • BVerwG, 27.09.1957 - V C 496.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1961 - VIII B 162.60
    Die vom Kläger bezeichneten Urteile des Bundesverwaltungsgerichtsvom 24. September 1954 - BVerwG IV C 031.54 -, 27. September 1957 - BVerwG V C 496.56 -, 9. Oktober 1957 - BVerwG V C 524.56 - und27. Januar 1960 - BVerwG VIII C 337.59 - ergeben keine Abweichung, auf der das mit der Revision anzufechtende Urteil beruht.

    In demUrteil vom 27. September 1957 - BVerwG V C 496.56 -, DÖV 1958 S. 116, sind die dem Beweisnotstand der Flüchtlinge Rechnung tragenden Grundsätze der Beweisaufnahme und Beweiswürdigung in Flüchtlingssachen dargelegt; es ist ausgeführt, daß sich ins einzelne gehende bindende Regeln - etwa ein Antragsteller, der wiederholt oder in einem wesentlichen Punkte seine Angaben gewechselt habe, sei es in vollem Umfange oder wenigstens hinsichtlich dieser einzelnen Angaben unglaubwürdig - nicht aufstellen lassen, sondern daß die richterliche Überzeugung aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens zu gewinnen sei.

  • BVerwG, 24.09.1954 - IV C 31.54
    Auszug aus BVerwG, 14.07.1961 - VIII B 162.60
    Nach dem erstgenannten Urteil (BVerwGE 1, 195) setzt die Annahme einer besonderen Zwangslage nicht voraus, daß eine unmittelbare Bedrohung mit einer jeden Zweifel ausschließenden Bestimmtheit tatsächlich eingetreten sein muß; eine besondere Zwangslage kann sich auch schon aus gerechtfertigten Besorgnissen bestimmter Art, also aus rein subjektiver Gefährdung ergeben.
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